Freie Wählergemeinschaft Mühlenkreis

Die Wählergemeinschaft ist ein regionaler Zusammenschluss von Ortsvereinigungen der Freien und Unabhängigen Bürger- und Wählergemeinchaften im Kreis Minden-Lübbecke. 

Zweck des Vereines ist die Zusammenfassung freier und unbabhängiger Bürger- und Wählergemeinschaften im Kreis und die Mitwirkung an der politischen Willensbildung durch regelmäßige Teilnahme an den Wahlen zu den politischen Körperschaften auf Kreisebene. Ferner ist die Förderung der Erziehenungs-, Berufs-, und Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt auf politischer Bildungsarbeit fester Bestandteil. 

Jede Bürgerin, jeder Bürger des Kreises Minden-Lübbecke kann Mitglied der FWG Mühlenkreis werden, sofern er/sie bereits 16 Jahre alt ist, sich zu den demokratischen Grundrechten bekennt und die Ziele der FWG Mühlenkreis unterstützt. 

 

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Teilnehmende Kommunen
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Mitglieder
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Gemeinsame Projekte​

Der Vorstand

Vorsitzender

Martin Klee

Stv. Vorsitzender

Anton Dschida

Schriftführer

Christian Meier

Schatzmeisterin

Iris Huth

Pressesprecherin (kommissarisch)

Claudia Herziger-Möhlmann

Beisitzer

Marlon Lammermann

Unsere aktuelle Satzung

Die Satzung der Freien Wählergemeinschaft (FWG) legt die Grundprinzipien, Ziele und organisatorischen Strukturen der politischen Vereinigung fest. 

Sie definiert die Mitgliedschaftskriterien, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Zuständigkeiten der Organe wie Vorstand und Versammlungen sowie die Verfahren für Entscheidungsfindung und Satzungsänderungen. Die Satzung dient als Leitfaden für die interne Organisation und den demokratischen Prozess innerhalb der FWG, um eine transparente und effektive politische Arbeit zu gewährleisten

Unser Netzwerk

Wir sind in ein Netz unabhängiger Wählergemeinschaften im Kreis Minden-Lübbecke eingebunden. Das ermöglicht uns, auch zu Kreistagswahl anzutreten und dort die Interessen der Bürger zu vertreten.

Werden Sie Mitglied​

Um Mitglied zu werden, füllen Sie bitte den beigefügten Mitgliedsantrag aus und reichen Sie ihn bei uns ein. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Genehmigung des Antrags dem Vorstand obliegt.

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, wird sich die Freie Wählergemeinschaft Mühlenkreis e.V. mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam an einer erfolgreichen Zukunft des Mühlenkreises mitzuwirken.