1. Die FWG-Mühlenkreis lehnt das vorgestellte Konzept für die MKK-Neubauprojekte in
Espelkamp (Klinikum Lübbecker Land) und Bad Oeynhausen (Anbau an Auguste
Victoria Klinik) komplett ab.
Wir halten das vorgestellte Finanzkonzept, die kalkulierten 508 Mio. € Baukosten für beide
Bauprojekte mittels 300 Mio. € Kreditaufnahmen (Initialfinanzierung) zu stützen für
unrealistisch, da
a) bspw. die Kosten für ein notwendiges Parkhaus nicht enthalten sind,
b) es erfahrungsgemäß nicht bei den geplanten 508 Mio. € Baukosten bleiben wird, wenn die
öffentliche Hand baut,
c) die geplanten Baukosten nicht nur die Mühlenkreiskliniken, sondern auch den Kreis
Minden-Lübbecke und die von der Haushaltssicherung bedrohten Kreiskommunen finanziell
überfordern würde.
2. Wir halten das vorgestellte Finanzierungskonzept der beiden Neubauprojekte für
unrealistisch.
Das Finanzierungskonzept sieht vor, dass die Mühlenkreiskliniken ab 2029 schwarze Zahlen
schreiben und der Restrukturierungsprozess dann weitgehend abgeschlossen ist. Der
Wirtschaftsplan der MKK bis 2033 ist die Grundlage für die Verhandlungen mit den beiden
Konsortialbanken. Außer dem MKK-Verwaltungsrat kennt der Kreistag diesen
Wirtschaftsplan bisher nicht.
Der Landrat „glaubt“, dass die Mühlenkreiskliniken die Zinsen in Höhe von 15 Mio. € im
ersten Jahr pro Jahr (bei einem Zinssatz von 5% für 300 Mio. €) aus eigenen Erträgen
bestreiten können. Die Tilgungsleistungen von 7,5 Mio. € (300 Mio. € über 40 Jahre) sind
über die Kreisumlage durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufzubringen.
a) Ca. 89% der kommunalen und öffentlichen Krankenhäuser schreiben rote Zahlen. Positive
Jahresergebnisse sind daher die absolute Ausnahme. (Zu den wenigen Ausnahmen
gehören das Klinikum Dortmund (das in der jüngeren Vergangenheit mehrfach
Jahresüberschüsse auswies) oder die Uniklinik Leipzig, die zuletzt eine schwarze Null
erreichte.)
b) Die wirtschaftliche Schieflage kommunaler Kliniken beruht bundesweit auf der
strukturellen Unterfinanzierung, Inflation und extrem gestiegenen Tarifkosten, weshalb die
große Mehrheit hohe Millionenverluste verzeichnet. Das änderen auch zwei Neubauten
nicht.
Der MKK-Klinikverbund konnte in der Vergangenheit bis 2021/22 positive Jahresabschlüsse
erzielen. Die Gewinne lagen in dieser stabilen Phase bei bis zu ca. 6 Mio. € p.a.. Danach
kippte die Bilanz und hohe Defizite von ca. 26 Mio. € mussten kompensiert werden.
Zu glauben, die MKK könnten zukünftig Jahresüberschüsse im zweistelligen Mio-Bereich
über viele Jahre dauerhaft erwirtschaften und die Kredite selber bedienen, ist unseriös. Im
Idealfall kämen keine Kosten durch die Kreisumlage auf die Kommunen zu. Trifft das nicht zu
– und das ist sehr wahrscheinlich – haftet der Kreis und letztlich die Kommunen, die dann
gezwungen sind die Gebühren und die Grundsteuer B anzuheben.
Die Kredite erst nach Inbetriebnahme der neuen Krankenhäuser zu bedienen ab 2031, die
Tilgung also in die Zukunft zu verschieben und nachfolgende Generationen damit zu
belasten, ist unseriös. Banken lassen sich das in der Regel mit Bereitstellungszinsen teuer
bezahlen. Die verantwortlichen Entscheider (Landrat und Kreistag) sind dann womöglich gar
nicht mehr im Amt und müssen sich den Konsequenzen nicht stellen. Das Finanzproblem
wird nicht gelöst, sondern nur verteuert und in die Zukunft verlagert.
Wir wetten nicht auf die Zukunft – wir handeln vorausschauend, ressourcensparend und
seriös.
3. Wir unterstützen die sachgerechte Sanierung des Krankenhauses in Lübbecke.
Geklärt werden muss, was an baulich/technischer Sanierung tatsächlich erforderlich ist, um
den Krankenhausbetrieb am Standort Lübbecke „sicher, gesetzeskonform und medizinisch
leistungsfähig aufrechterhalten zu können“ (Auszug aus der Anregung gemäß §21 der KrO
vom 28.05.26 für den Kreistag am 29.06.26).
4. Wir unterstützen die Anregung gemäß § 21 KrO vom 28.05.26, ein ergänzendes
Gutachten für den KH-Standort Lübbecke einzuholen.
Die Gesundheitsvorsorge von morgen kann sehr wohl in den bestehenden Gebäuden
realisiert werden. Dieser Plan-B muss nur verfolgt werden. Grundlage dafür ist ein
ergänzendes Gutachten für den KH-Standort Lübbecke. Dem stimmen wir zu.
5. Wir unterstützen ein Bürgerbegehren zur Klärung der Fragestellung Sanierung des
KHs Lübbecke oder Klinikneubauten
Die „Gesellschaft muss Gestalter des Prozesses sein, nicht Beobachter“ (Zitat LR, 4.
Bürgerdialog im JWK, 18.06.26). Aus diesem Grund unterstützen wir ein Bürgerbegehren,
um die Entscheidung über die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Mühlenkreis auf eine
breite demokratische Basis zu stellen.

