13.12.23

Stellungnahme der FWG Mühlenkreis

Finanzausschuss am 14.12.23 - Top 7: Haushaltssatzung des Kreises Minden-Lübbecke für das Haushaltsjahr 2024

Die FWG Mühlenkreis lehnt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ab.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden die steigenden Kreisumlagezahlungen nicht dauerhaft leisten können, ohne ihre kommunale Selbstverwaltung zu gefährden. In den Kreisumlage-Hebesätzen sind die zusätzlichen 2,1% (effektiv über 4,5%) für die geplanten MKK-Baumaßnahmen noch nicht einmal enthalten.

Die massive Erhöhung der Aufwände zwingt die Kommunen in die Haushaltssicherung. In der Folge kürzen die Kommunen ihre Ausgaben und Aufgaben, erhöhen die Gebühren und Steuern für die Bürgerinnen und Bürger.

Eigene Konsolidierungsmaßnahmen des Kreises Minden-Lübbecke, insbesondere bei den Personalaufwendungen, sind zwar in Ansätzen erkennbar – reichen aber bei weitem nicht aus. Die zusätzlich geplanten 54 Stellen sind abzulehnen. Die Organisations- und Prozessoptimierung sollte zeitnah durchgeführt werden, um die personelle Ausstattung deutlich zu verringern und Doppelstrukturen in den Kommunen und im Kreis abzubauen. Der Ausbau der Digitalisierung muss zu einem effizienteren Personaleinsatz führen.

Die Mühlenkreiskliniken, die derzeit die größten Defizite des Kreises Minden-Lübbecke verursachen, müssen kurzfristig operativ in Richtung einer schwarzen Null gesteuert werden. Das liegt in der Verantwortung des MKK-Vorstands und Verwaltungsrats. Mittelfristig sollte das Ziel sein, wieder Erträge zu erwirtschaften. In der Mittelfristplanung der Mühlenkreiskliniken ist das jedoch nicht erkennbar. Hier werden weitere Defizite von über 49 Mio. € für den Zeitraum von 2024 bis 2026 ausgewiesen. Das ist nicht akzeptabel. Die Reorganisation der Mühlenkreiskliniken darf nicht erst mit den zahlreichen Neu-, An- und Umbaumaßnahmen ab 2026 beginnen, sondern muss jetzt durchgeführt werden, mit dem Ziel, die Verluste deutlich meßbar zu verringern. Wie wird sichergestellt, dass derartige Finanzrisiken, wie sie von den MKK verursacht werden, für die kreisangehörigen Kommunen zukünftig vermieden werden?

Wir alle wünschen uns eine gute Krankenhausversorgung, aber die muss auch auf Dauer bezahlbar sein. Die enormen Aufwendungen für die MKK fehlen an anderer Stelle für den Bau von Straßen, Schulen oder KITAs. Politik und Verwaltung müssen das alles berücksichtigen und die Mittelvergabe ausbalancieren.

Im Endeffekt sind es die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Minden-Lübbecke, die die Fehlentscheidungen, Fehlplanungen und Defizite über höhere Gebühren und Steuern teuer bezahlen müssen. Die FWG Mühlenkreis lehnt eine höhere finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger ab.

Claudia Herziger-Möhlmann